Druckgasflaschen mit giftigen, selbstentzündlichen, brennbaren oder brandfördernden Gasen werden in Laboratorien für viele Prozesse benötigt. Bei Undichtigkeiten oder Brandfall stellen die Druckgasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential dar und müssen entsprechend gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften sicher untergebracht sein.
Verweise:
Um die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten müssen Druckgasflaschen in Arbeitsräumen in entsprechenden Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-2 und DIN EN 14727 untergebracht sein.
Sicherheitsschränke nach DIN 14470-2 sind an ein technisches Lüftungssystem anzuschließen, das an ungefährdeter Stelle ins Freie mündet. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können alternativ steckfertige Abluftsysteme auf dem Schrank montiert werden. Die Abluftsysteme haben eine ATEX-Konformität nach RL 94/9/EG und Baumusterzertifikat durch TÜV Süd.
Prüfungen der Sicherheitsschränke:
GS-Zertifizierung nach DIN EN 14470-2,Labormöbelnorm DIN EN 14727 und Vorgaben aus EK5/AK4 09-10 durch anerkanntes Prüfinstitut TÜV Süd, GS/CE-Zeichen. Baumusterprüfung nach DIN EN 14470-2 durch anerkannte Materialprüfanstalt.
Aus der Arbeitsstättenverordnung 2004, § 4(3) geht hervor, dass sicherheitstechnische Einrichtungen (Sicherheitsschränke nach DIN-EN 14470-1) einmal jährlich zu warten sind.